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Firmenwagenrechner
Warum einen Firmenwagenrechner?
In den meisten Fällen wird Arbeitern oder Angestellten die Nutzung eines Dienstwagens ermöglicht. Dabei kommt es auf das Unternehmen an, ob der Dienstwagen nicht nur betrieblich, sondern auch privat genutzt werden kann. Weil durch das Nutzen des Firmenwagens ein geldwerter Vorteil entsteht, verlangt das deutsche Steuerrecht, dass der Dienstwagen versteuert wird. Hier ist zu beachten, dass nur die private Nutzung des Firmenwagens zur Versteuerung herangezogen wird. Für die Besteuerung des Dienstwagens kommen zwei verschiedene Möglichkeiten in Frage. Entweder kommt die pauschale Ein-Prozent-Regelung zum Tragen oder die Nachweismethode durch ein ordentlich geführtes Fahrtenbuch im Sinne des Steuerrechts.
Wie der Firmenwagenrechner funktioniert
Bei der Ein-Prozent-Regel ist zuerst der Listenpreis einzugeben, der als Bruttoeinkaufspreis auf der Rechnung ersichtlich ist. Dann erfolgt die Eingabe der einfachen Entfernung zur Arbeitsstätte in Kilometern. Unter dem Fahrtenbuch ist die Gesamtsumme der jährlichen Gesamtkosten einzutragen, die beim Dienstwagen entstanden sind, wie beispielsweise Reparaturen, Kfz-Steuer und -Versicherung, Spritkosten, Abschreibung usw. Danach trägt man die Gesamtkilometerleistung ein. Als letztes ist das Eingeben der privat gefahrenen Kilometer notwendig. Nach der erfolgten Berechnung ist zu sehen, wie hoch der geldwerte Vorteil bei der Ein-Prozent-Regelung und bei der Fahrtenbuch-Methode ist. Der günstigere Betrag wird zur monatlichen Besteuerung herangezogen.