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Notarkostenrechner

Was sind Notarkosten

Notarkosten entstehen bei allen Transaktionen, die mit einem Grundstück, oder einer Immobilie zu tun haben. Ein Notar ist eine amtlich bestellte Person, welche dieser Art von Geschäften, aber auch Willenserklärungen, wie zum Beispiel in einem Testament, die Rechtskraft verleiht. Insbesondere bei Immobilien entstehen bei einer Transaktion Kosten und Nebenkosten, die in einer Gebührenordnung, der so genannten Kostenordnung für Notare festgelegt sind. Diese Gebühren sind abhängig vom Preis des Grundstückes oder der Immobilie. Ein Notar ist für eine feste Region eingesetzt, bzw. bestellt. Eine Konkurenzsituation, die sich auf Preise auswirken könnte, gibt es daher nicht. Die Dienstleistung, die für einen Notar entrichtet wird, ist im Prinzip die Beurkundung des Grund- bzw. Immobilienbesitzes.

Funktion und Benutzung des Rechners

Um den Rechner zu nutzen, muss man sich im Klaren darüber sein, um welches Vorhaben es sich handelt. Es wird unterschieden zwischen Kauf einer Immobilie, Grundschuldbestellung, Kaur einer Immobilie und Grundschuldbestellung, Grundschuldabtretung, Kauf einer Grundschuldabtretung, Grundschuldlöschung. Entsprechend muss der Nutzer hier seine Auswahl treffen. Im Anschluss muss die Höhe des Kaufpreises eingegeben werden. Nach der Angabe, ob eine Auflassungsvormerkung beabsichtigt ist und ob die Abwicklung über ein Notaranderkonto abgewickelt werden soll, kann die Berechnung starten. Im Anschluss erhält man eine detaillierte Auflistung der Kosten, sowie der Mehrwertsteuer. Zudem werden auch die Kosten des Grundbuchamtes mit aufgeführt.
Vorhaben
Was wird berechnet?
  • Notarkosten für die Beurkundung des Kaufvertrages
  • Grundbuchkosten für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch
Höhe des Kaufpreises
Beabsichtigen Sie eine Auflassungsvormerkung?
Beabsichtigen Sie die Abwicklung über ein Notaranderkonto?
* Bei der nachfolgenden Kostenaufstellung handelt es sich um einen ungefähren Wert, der sich an den in der Hauptsache anfallenden Kosten orientiert. Ihre individuelle Vertragsgestaltung kann daher zu abweichenden Ergebnissen führen. Als Berechnungsgrundlage dient das Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG).